Mitglied werden  

Satzung

Am 01. April 1949 wurde durch die Mitglieder Hermann Fresken, Heinrich Anneken, Fritz Kruppa, Heinrich Conen, Hermann Schlömer und Heinrich Müller die erste Satzung des Schützenverein Hemsen unterzeichnet:




Satzung von 1949

§ 1

Die Unterzeichneten gründen einen Verein, der den Namen "Schützenverein Hemsen" führen soll.
Der Verein soll seinen Sitz in Hemsen haben und nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2
Zweck des Vereins ist die Zusammenarbeit der Kapellengemeinde, Pflege des Bürgertums.

§ 3
Der Verein setzt sich zusammen aus den Ortschaften Hemsen, Borken, Holthausen und Hüntel.

§ 4
Mitglied des Vereins kann durch mündliche Anmeldung beim Schriftführer jede Person über 18 Jahre werden. Der Austritt erfolgt ebenfalls durch mündliche Abmeldung. Mit dem Tod erlischt die Mitgliedschaft. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein verliert der Ausscheidene alle Rechte an dem Vereinsvermögen.

§ 5
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugleich Kassenführer und dem Schriftführer.

§ 6
Die Wahl des Vorstandes obliegt der Mitgliederversammlung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Satzugsänderungen ist 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 7
Aufgaben des Vorstandes: Leitung der Festlichkeiten, Erledigung der geschäftlichen Angelegenheit des Vereins.

§ 8
Es werden im Jahr zwei Generalversammlungen abgehalten und zwar Frühjahrs- und Hebstversammlung.

§ 9
Der Vorstand hat das Recht, eine ausserodentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

§ 10
Tagesordnung
a) der Frühahrsversammlung
b) der Herbstversammlung

zu a)
1. Festlegung des Schützenfestes
2. Organisation des Festes
3. Verschiedenes
zu b)
1. Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Vorstandswahl
4. Verschiedenes, Prüfung der Kasse.

§ 11
Der Beitrag wird festgesetzt auf vierteljährlich 1,-- DM.
Der Eintritt in den Schützenverein beträgt 1,-- DM.
Der Beitrag wird fällig am 1. Juni, 1. September, 1. Dezember und 1. März eines jeden Jahres.

§ 12
Pflichten der Mitglieder: Pünktliche Beitragzahlung
Rechte der Mitglieder: Bei Satzungsänderung 2/3 Mehrheit der gesamten Mitglieder

§ 13
Bei Auflösung des Vereins fällt das dann noch vorhandene Guthaben an die kath. Kirche in Hemsen. Für Schulden haftet jedes Mitglied.




Satzung Mitglied werden Beitrittserklärung Kontakt Impressum Links